Alle Jahre wieder — keine Abschiebungen in Neumünster!
Wenn der Oberbürgermeister gesetzliche Grundlagen ernst nehmen würde, müßte er auch umsetzen, was rechtskräftig entschieden wurde. Wer nach einem abgelehnten Asylantrag ausreisepflichtig ist, unterliegt diesem geltendem Recht. Wird dieses Recht dauerhaft nicht durchgesetzt, verliert man an Glaubwürdigkeit. Wer kann einen Bürgermeister noch ernst nehmen, der bei jeder anderen Gelegenheit gern von Rechtsstaatlichkeit faselt, aber ausreisepflichtige Ausländer mit Samthandschuhen anfasst?
Anfragen unserer Fraktion ergaben, daß in den vergangenen Jahren ausreisepflichtige Ausländer in Neumünster entgegen geltendem Recht einfach nicht abgeschoben werden. Während im Jahr 2023 immerhin 1 (!!) ausreisepflichtiger Ausländer zurück in die Heimat geschickt wurde, glänzte die Stadtverwaltung unter der Führung von Oberbürgermeister Bergmann in den vergangenen beiden Jahren mit Untätigkeit. Kein einziger Ausreisepflichtiger wurde abgeschoben!
Immerhin kosteten diese Ausländer, die eigentlich schon gar nicht mehr hier sein dürften, den Steuerzahler im vergangenen Jahr 742902,31 Euro. Auch wenn Neumünster davon „nur“ 30% zahlt und die übrigen 70% vom Land übernommen werden, ist das gerade für unsere Stadt ein hoher Betrag von rund 222.870,69 Euro, der in anderen Bereichen dringend benötigt wird!
Herr Bergmann, wann setzen Sie endlich geltendes Recht um?












