OB Bergmann lehnt sich weiter aus dem Fenster und verletzt seine Neutralitätspflicht.

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Als Oberbürgermeister ist Bergmann Chef einer Verwaltungsbehörde und damit auch Chef des Wahlamtes in Neumünster. Dieses Amt hat unsere Wählergemeinschaft zur Wahl zugelassen und wenn sich jetzt der Verwaltungschef, nicht privat sondern auf einen Empfang der Stadt, hinstellt und dazu aufruft unsere Wählergemeinschaft nicht zu wählen, dann ist das ein Eingriff in die Wahl und rechtlich sehr bedenklich. Natürlich werden wir die Kommunalaufsicht informieren und rechtliche Schritte prüfen.

Dem guten Herrn Bergmann sei ein Rat mit auf den Weg gegeben. Lehnen Sie sich nicht zu weit heraus, sonst fallen sie am Ende noch aus ihrem Rathausfenster. In diesem Sinne: BERGMANN MUSS WEG. Am 14. Mai HEIMAT NEUMÜNSTER wählen!

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