Antrag „Abwahlverfahren gegen OB Bergmann“ (Ratssitzung 26. März 2024)

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Viele Bürger betrachten diese Selbstdarstellung des OB Bergmann sehr kritisch. Meist sind Dinge, die er ankündigt und zur Chefsache erklärt, nur leere Worte. Taten folgen selten! Kriminalität, Leerstände in der Innenstadt, Termine im Bürgerbüro, Wohnungsnot, Überfremdung, kaum etwas hat sich zum Besseren gewendet, eher im Gegenteil.

Mehrfach verletzte Bergmann seine Neutralitätspflicht als Verwaltungschef und äußerte sich negativ und herabwürdigend gegen ihm unliebsame Ratsfraktionen. Gegen Bergmann läuft derzeit eine Kommunalaufsichtsbeschwerde, weil er Informationen nicht an alle Fraktionen weitergeleitet hat. So sieht also das Demokratieverständnis des Herrn Bergmann aus!?

Und nicht nur verbal verläßt er regelmäßig die Neutralität! Seite an Seite demonstrierte er mehrfach mit militanten Linksextremisten und der gewalttätigen Antifa und nutzt regelmäßig das linke Radioprojekt „Freies Radio Neumünster“ für seine Selbstdarstellung.

Ein Bürgermeister ist aber, als Verwaltungsbeamter, zur Neutralität verpflichtet. Bergmann ist nach unserer Auffassung als Oberbürgermeister nicht mehr tragbar, daher beantragt unsere Fraktion ein Abwahlverfahren gemäß §57 d (1) der Gemeindeordnung gegen OB Bergmann.

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