Unterlassungserklärung gegen Oberbürgermeister Bergmann

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Auf der Ratssitzung im Februar 2024 unterstellte Bergmann unserer Fraktion Verfassungsfeindlichkeit und behauptete, daß es uns gar nicht um sachliche Politik ginge, sondern darum, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Diesmal hat sich Herr Bergmann viel zu weit aus dem Fenster gelehnt! Über unsere Anwältin haben wir eine Unterlassungserklärung erwirkt, die Bergmann vermutlich zähneknirschend unterschreiben musste, denn die Heimat Neumünster war als unabhängige Wählergemeinschaft zur Kommunalwahl angetreten und ist von den Bürgern auch als solche gewählt worden. Seine Zitate aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die damalige NPD treffen also auf die Heimat Neumünster nicht zu. Für uns ist diese Unterlassungserklärung ein großer Erfolg und ein erster Dämpfer für einen Oberbürgermeister, der ständig über das Ziel hinausschießt und seine Neutralitätspflicht verletzt. Wir werden auch zukünftig ganz genau hinsehen und, wenn erforderlich erneut rechtliche Schritte gegen Bergmann einleitet.

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