Antrag „Kleingärten in Neumünster“

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Es ist nicht nachvollziehbar, wie leichtfertig gepflegte Kleingartenanlagen für wirtschaftliche Interessen geopfert werden. Damit Kleingärtner nicht ständig mit der Angst leben müssen, daß ihre grüne Oase als nächstes plattgemacht wird, nur weil ein Investor an die Tür des Rathauses klopft, forderten wir in einem Antrag eine dauerhafte Bestandsgarantie für alle Kleingartenanlagen in unserer Stadt. Kleingärten sind nicht nur ein Rückzugsort und Naherholungsgebiet für viele Neumünsteraner, sondern durch ihre Artenvielfalt auch ein aktiver Beitrag zum Naturschutz. Erst 2021 wurden Kleingärten ins Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Nach dem unsere Ratsfrau Karin Mundt den Antrag begründete, trat die Fraktionsvorsitzende der Grünen ans Rednerpult. Eigentlich hätte man von einer vermeintlich ökologischen Partei ein deutliches Bekenntnis zu den Kleingärten in unserer Stadt erwartet. Aber nein, sie faselte von einer Abwägung zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Stadt und den Interessen der Kleingärtner und verwies auf das Kleingartenkonzept. Dieses Konzept ist jedoch schon 6 Jahre alt. Die Situation hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert und es gibt immer weniger Leerstände. Darauf wies Karin Mundt in einer weiteren Wortmeldung auch hin. Viele junge Familien finden demnach kaum noch eine freie Parzelle in Neumünster.


Wir bleiben am Ball und werden bei der Stadt durch eine Anfrage aktuelle Zahlen erfragen und ggf. weitere Anträge zu diesem Thema stellen.

Der Antrag wurde abgelehnt und so müssen auch zukünftig Kleingärtner Angst um ihre Parzellen haben, wenn ein Investor mit Geldscheinen wedelt.

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