Cannabisfreie Zonen in Neumünster (Ratssitzung 4. Juni 2024)
Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis durch die Bundesregierung legalisiert worden. Laut Gesetz ist der Konsum von Cannabis in Sichtweite (100m) von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- sowie Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten verboten. In Fußgängerzonen ist der Konsum von 7-20 Uhr untersagt. Diese Regelung reicht nach unserer Auffassung nicht aus und bietet keinen hinreichenden Schutz für Minderjährige. Die Grünflächen unserer Stadt sollen für alle Bürger, insbesondere auch für Familien, zur Erholung dienen und müssen daher drogenfrei bleiben. Der Innenstadtbereich und der Bahnhofsvorplatz sind schon jetzt Kriminalitätsschwerpunkte und Bereiche, an denen sich viele Menschen auf engstem Raum aufhalten. Auch hier kann ein Jugendschutz nicht gewährleistet werden. Besonders an den Kriminalitätsschwerpunkten ist durch den öffentlichen Konsum von Drogen mit einer sinkenden Hemmschwelle zu rechnen, und es besteht die Gefahr, daß die Kriminalität dadurch noch mehr zunimmt und damit die Sicherheit der Bürger weiter sinkt. Aus diesem Grund stellte unsere Fraktion den Antrag umfangreiche Cannabisfreie Zonen einzuführen.